Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Merkmale der EU-Öko-Verordnung im Vergleich mit den Anbauverbänden (Demeter, Gäa, Bioland, Naturland, Biopark, biokreis, EcoVin)
Anbau und Haltung
Merkmal
EU-Öko
Anbauverbände
Bewirtschaftungsform
Teilumstellung auf „bio“ möglich, der Kontrollstelle müssen auch Daten über den konventionell bewirtschafteten Betriebsteil offengelegt werden
Nur Umstellung des gesamten Betriebes auf biologische Bewirtschaftung möglich
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Generelles Verbot (Grenzwert für technisch unvermeidbare Untermischung festgelegt)
Generelles Verbot (Grenzwert für technisch unvermeidbare Untermischung festgelegt)
Futtermittel bei Kühen, Schafen, Ziegen
ausschließlich Bio-Futter erlaubt, bei Wander- und Hütehaltung bis zu 10% aus konventioneller Herkunft
Die Anbauverbände haben diesen Standard geprägt, die EU-Öko-Verordnung hat sich diesen Maßstäben angepasst
Futtermittel bei Schwein und Geflügel
Bio-Futter, max. 5% konventioneller Anteil
fast ausschließlich Bio-Futter, je nach Verband und Tierart wenige Ausnahmen
Hofeigenes Futter
eigene Futterproduktion wird bevorzugt jedoch nicht vorgeschrieben
min. 50% des Futters müssen vom eigenen Hof stammen
Begrenzung der Tieranzahl
230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr
140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr
Tiertransporte
Stressminimierung ist gefordert, Stromstöße zum Treiben und Beruhigungsmittel vor und während der Fahrt sind verboten
je nach Verband sind maximale Transportentfernungen oder Transportzeiten von max. 4 Stunden bei Schlachtvieh vorgeschrieben
Düngung
organische Stickstoffdüngung mit max. 170kg pro Hektar und Jahr
organische Stickstoffdüngung mit max. 40-112kg pro Hektar und Jahr (je nach Verband)
Pflanzenschutz (Kupfereinsatz)
je nach nationaler Pflanzenmittelzulassung, in der Verordnung begrenzt auf 6kg pro Hektar und Jahr
Verwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz max. 3kg je Hektar und Jahr (Hopfen 4kg)
konventioneller Wirtschaftsdünger
Stall- und Geflügelmist aus konventioneller Haltung sind als Dünger zulässig, jedoch nicht aus industrieller Haltung, es gilt die Grenze von 170kg je Hektar und Jahr
Geflügelmist aus konventioneller Haltung ist generell nicht zulässig, je nach Verband kann konventioneller Stallmist bis max. 40kg Stickstoff pro Hektar und Jahr verwendet werden
mit freundlicher Genehmigung von echt-bio.de Stand der Daten 01/2013
Lebensmittel und Zusammensetzung
Merkmal
EU-Öko
Anbauverbände
Herkunft der Rohstoffe
Rohstoffe müssen der EU-Öko-Verordnung entsprechen, müssen dabei aber nicht aus der EU kommen (siehe Tebellenende)
Möglichst aus Mitgliedsbetrieben desselben Verbandes. Aufgrund von Rohstoffknappheit können Ausnahmen gelten, die jedoch pro Rohstoff und Verband zeitlich befristet sind.
Lebensmittel-Zusatzstoffe
eine Positivliste regelt den Einsatz von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen
stark eingeschränkt, nach Lebensmittelgruppen nur explizit erlaubte Zusatzstoffe erlaubt
Natürliche Aromen
zugelassen
Demeter untersagt natürliche Aromen, Bioland und Naturland erluaben sie bei einzelnen Produkten
Nitritpökelsalz
beschränkt zugelassen, wenn keine technische Alternative zur Verfügung besteht oder bestimmte Produktmerkmale beizubehalten sind. Zugabe- und Rückstandsmengen sind festgelegt
nicht gestattet bei Demeter, Bioland gestattet die Umrötung nur mittels Gewürzpräparaten (Rückstandsmenge max. 10ppm), Kennzeichnung am Produkt ist Pflicht
Verarbeitungshilfsstoffe
Eine Positivliste regelt den Einsatz pflanzlicher und tierischer Hilfsstoffe für bestimmte Zwecke. Da jedoch Hilfsstoffe nicht der EU-Öko-Verordnug unterliegen, können konventionelle Stoffe verwendet werden.
Die Verbände drängen auf den Einsatz von Hilfsstoffen gem. der EU-Öko-Verordnung, wenn möglich
Enzyme und Mirkoorganismen
Allgemein zugelassen, wenn sie üblich für die Lebensmittelherstellung sind
Enzyme sind nur produktspezifisch zugelassen, beispielsweise bei der Fruchtsaftgewinnung aus schwarzen Johannisbeeren, Brombeeren und Stachelbeeren (Demeter) und roten Trauben und Beerenfrüchten (Bioland).
Lebensmittel-Verarbeitungsverfahren
keine Vorschriften zu Verfahren, die üblich für die Lebensmittelverarbeitung sind, nur Bestrahlung ist generell verboten
für einige Produkte sind Mikrowellen verboten, Demeter untersagt ESL-Milch und die Gärunterbrechung (Teiglinge) bei Brot, nicht aber bei Brötchen. Fertig gebackenes darf nicht gefrostet werden.
Anthropogene Nanopartikel
keine spezielle Regelung für allgemein in Lebensmitteln zugelassene Stoffe
durch menschliches Zutun hergestellte Nanopartikel sind in jedweder Form verboten, der Nanobereich ist definiert für ca. 1-300nm
Verpackung
keine spezielle Regelung für allgemein bei Lebensmitteln zugelassene Packmittel
Verbandsempfehlung für möglichst nachhaltige Verpackungslösungen
mit freundlicher Genehmigung von echt-bio.de Stand der Daten 01/2013
Diese Tabelle finden Sie auch in gedruckter Form als kostenlosesn Info-Flyer bei uns im Laden (Anfahrt und Öffnungszeiten). Auch für Fragen zum Thema Bio stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.
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