Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Merkmale der EU-Öko-Verordnung im Vergleich mit den Anbauverbänden (Demeter, Gäa, Bioland, Naturland, Biopark, biokreis, EcoVin)
Anbau und Haltung
Merkmal | EU-Öko | Anbauverbände |
Bewirtschaftungsform | Teilumstellung auf „bio“ möglich, der Kontrollstelle müssen auch Daten über den konventionell bewirtschafteten Betriebsteil offengelegt werden | Nur Umstellung des gesamten Betriebes auf biologische Bewirtschaftung möglich |
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) | Generelles Verbot (Grenzwert für technisch unvermeidbare Untermischung festgelegt) | Generelles Verbot (Grenzwert für technisch unvermeidbare Untermischung festgelegt) |
Futtermittel bei Kühen, Schafen, Ziegen | ausschließlich Bio-Futter erlaubt, bei Wander- und Hütehaltung bis zu 10% aus konventioneller Herkunft | Die Anbauverbände haben diesen Standard geprägt, die EU-Öko-Verordnung hat sich diesen Maßstäben angepasst |
Futtermittel bei Schwein und Geflügel | Bio-Futter, max. 5% konventioneller Anteil | fast ausschließlich Bio-Futter, je nach Verband und Tierart wenige Ausnahmen |
Hofeigenes Futter | eigene Futterproduktion wird bevorzugt jedoch nicht vorgeschrieben | min. 50% des Futters müssen vom eigenen Hof stammen |
Begrenzung der Tieranzahl | 230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr | 140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr |
Tiertransporte | Stressminimierung ist gefordert, Stromstöße zum Treiben und Beruhigungsmittel vor und während der Fahrt sind verboten | je nach Verband sind maximale Transportentfernungen oder Transportzeiten von max. 4 Stunden bei Schlachtvieh vorgeschrieben |
Düngung | organische Stickstoffdüngung mit max. 170kg pro Hektar und Jahr | organische Stickstoffdüngung mit max. 40-112kg pro Hektar und Jahr (je nach Verband) |
Pflanzenschutz (Kupfereinsatz) | je nach nationaler Pflanzenmittelzulassung, in der Verordnung begrenzt auf 6kg pro Hektar und Jahr | Verwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz max. 3kg je Hektar und Jahr (Hopfen 4kg) |
konventioneller Wirtschaftsdünger | Stall- und Geflügelmist aus konventioneller Haltung sind als Dünger zulässig, jedoch nicht aus industrieller Haltung, es gilt die Grenze von 170kg je Hektar und Jahr | Geflügelmist aus konventioneller Haltung ist generell nicht zulässig, je nach Verband kann konventioneller Stallmist bis max. 40kg Stickstoff pro Hektar und Jahr verwendet werden |
mit freundlicher Genehmigung von echt-bio.de Stand der Daten 01/2013 |
Lebensmittel und Zusammensetzung
Merkmal | EU-Öko | Anbauverbände |
Herkunft der Rohstoffe | Rohstoffe müssen der EU-Öko-Verordnung entsprechen, müssen dabei aber nicht aus der EU kommen (siehe Tebellenende) | Möglichst aus Mitgliedsbetrieben desselben Verbandes. Aufgrund von Rohstoffknappheit können Ausnahmen gelten, die jedoch pro Rohstoff und Verband zeitlich befristet sind. |
Lebensmittel-Zusatzstoffe | eine Positivliste regelt den Einsatz von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen | stark eingeschränkt, nach Lebensmittelgruppen nur explizit erlaubte Zusatzstoffe erlaubt |
Natürliche Aromen | zugelassen | Demeter untersagt natürliche Aromen, Bioland und Naturland erluaben sie bei einzelnen Produkten |
Nitritpökelsalz | beschränkt zugelassen, wenn keine technische Alternative zur Verfügung besteht oder bestimmte Produktmerkmale beizubehalten sind. Zugabe- und Rückstandsmengen sind festgelegt | nicht gestattet bei Demeter, Bioland gestattet die Umrötung nur mittels Gewürzpräparaten (Rückstandsmenge max. 10ppm), Kennzeichnung am Produkt ist Pflicht |
Verarbeitungshilfsstoffe | Eine Positivliste regelt den Einsatz pflanzlicher und tierischer Hilfsstoffe für bestimmte Zwecke. Da jedoch Hilfsstoffe nicht der EU-Öko-Verordnug unterliegen, können konventionelle Stoffe verwendet werden. | Die Verbände drängen auf den Einsatz von Hilfsstoffen gem. der EU-Öko-Verordnung, wenn möglich |
Enzyme und Mirkoorganismen | Allgemein zugelassen, wenn sie üblich für die Lebensmittelherstellung sind | Enzyme sind nur produktspezifisch zugelassen, beispielsweise bei der Fruchtsaftgewinnung aus schwarzen Johannisbeeren, Brombeeren und Stachelbeeren (Demeter) und roten Trauben und Beerenfrüchten (Bioland). |
Lebensmittel-Verarbeitungsverfahren | keine Vorschriften zu Verfahren, die üblich für die Lebensmittelverarbeitung sind, nur Bestrahlung ist generell verboten | für einige Produkte sind Mikrowellen verboten, Demeter untersagt ESL-Milch und die Gärunterbrechung (Teiglinge) bei Brot, nicht aber bei Brötchen. Fertig gebackenes darf nicht gefrostet werden. |
Anthropogene Nanopartikel | keine spezielle Regelung für allgemein in Lebensmitteln zugelassene Stoffe | durch menschliches Zutun hergestellte Nanopartikel sind in jedweder Form verboten, der Nanobereich ist definiert für ca. 1-300nm |
Verpackung | keine spezielle Regelung für allgemein bei Lebensmitteln zugelassene Packmittel | Verbandsempfehlung für möglichst nachhaltige Verpackungslösungen |
mit freundlicher Genehmigung von echt-bio.de Stand der Daten 01/2013 |
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