Biosiegel und Anbauverbände im Vergleich

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Merkmale der EU-Öko-Verordnung im Vergleich mit den Anbauverbänden (Demeter, Gäa, Bioland, Naturland, Biopark, biokreis, EcoVin)

Anbau und Haltung

MerkmalEU-ÖkoAnbauverbände
 BewirtschaftungsformTeilumstellung auf „bio“ möglich, der Kontrollstelle müssen auch Daten über den konventionell bewirtschafteten Betriebsteil offengelegt werdenNur Umstellung des gesamten Betriebes auf biologische Bewirtschaftung möglich
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)Generelles Verbot (Grenzwert für technisch unvermeidbare Untermischung festgelegt)Generelles Verbot (Grenzwert für technisch unvermeidbare Untermischung festgelegt)
Futtermittel bei Kühen, Schafen, Ziegenausschließlich Bio-Futter erlaubt, bei Wander- und Hütehaltung bis zu 10% aus konventioneller HerkunftDie Anbauverbände haben diesen Standard geprägt, die EU-Öko-Verordnung hat sich diesen Maßstäben angepasst
Futtermittel bei Schwein und GeflügelBio-Futter, max. 5% konventioneller Anteilfast ausschließlich Bio-Futter, je nach Verband und Tierart wenige Ausnahmen
Hofeigenes Futtereigene Futterproduktion wird bevorzugt jedoch nicht vorgeschriebenmin. 50% des Futters müssen vom eigenen Hof stammen
Begrenzung der Tieranzahl230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr
TiertransporteStressminimierung ist gefordert, Stromstöße zum Treiben und Beruhigungsmittel vor und während der Fahrt sind verbotenje nach Verband sind maximale Transportentfernungen oder Transportzeiten von max. 4 Stunden bei Schlachtvieh vorgeschrieben
Düngungorganische Stickstoffdüngung mit max. 170kg pro Hektar und Jahrorganische Stickstoffdüngung mit max. 40-112kg pro Hektar und Jahr (je nach Verband)
Pflanzenschutz
(Kupfereinsatz)
je nach nationaler Pflanzenmittelzulassung, in der Verordnung begrenzt auf 6kg pro Hektar und JahrVerwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz max. 3kg je Hektar und Jahr (Hopfen 4kg)
konventioneller Wirtschaftsdünger Stall- und Geflügelmist aus konventioneller Haltung sind als Dünger zulässig, jedoch nicht aus industrieller Haltung, es gilt die Grenze von 170kg je Hektar und JahrGeflügelmist aus konventioneller Haltung ist  generell nicht zulässig, je nach Verband kann konventioneller Stallmist bis max. 40kg Stickstoff pro Hektar und Jahr verwendet werden
mit freundlicher Genehmigung von echt-bio.de
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Stand der Daten 01/2013

Lebensmittel und Zusammensetzung

MerkmalEU-ÖkoAnbauverbände
Herkunft
der Rohstoffe
Rohstoffe müssen der EU-Öko-Verordnung entsprechen, müssen dabei aber nicht aus der EU kommen (siehe Tebellenende)Möglichst aus Mitgliedsbetrieben desselben Verbandes. Aufgrund von Rohstoffknappheit können Ausnahmen gelten, die jedoch pro Rohstoff und Verband zeitlich befristet sind.
Lebensmittel-Zusatzstoffeeine Positivliste regelt den Einsatz von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen stark eingeschränkt, nach Lebensmittelgruppen nur explizit erlaubte Zusatzstoffe erlaubt
Natürliche Aromen zugelassenDemeter untersagt natürliche Aromen, Bioland und Naturland erluaben sie bei einzelnen Produkten
Nitritpökelsalz beschränkt zugelassen, wenn keine technische Alternative zur Verfügung besteht oder bestimmte Produktmerkmale beizubehalten sind. Zugabe- und Rückstandsmengen sind festgelegtnicht gestattet bei Demeter, Bioland gestattet die Umrötung nur mittels Gewürzpräparaten (Rückstandsmenge max. 10ppm), Kennzeichnung am Produkt ist Pflicht
VerarbeitungshilfsstoffeEine Positivliste regelt den Einsatz pflanzlicher und tierischer Hilfsstoffe für bestimmte Zwecke. Da jedoch Hilfsstoffe nicht der EU-Öko-Verordnug unterliegen, können konventionelle Stoffe verwendet werden.Die Verbände drängen auf den Einsatz von Hilfsstoffen gem. der EU-Öko-Verordnung, wenn möglich
Enzyme und MirkoorganismenAllgemein zugelassen, wenn sie üblich für die Lebensmittelherstellung sindEnzyme sind nur produktspezifisch zugelassen, beispielsweise bei der Fruchtsaftgewinnung aus schwarzen Johannisbeeren, Brombeeren und Stachelbeeren (Demeter) und roten Trauben und Beerenfrüchten (Bioland).
Lebensmittel-Verarbeitungsverfahren keine Vorschriften zu Verfahren, die üblich für die Lebensmittelverarbeitung sind, nur Bestrahlung ist generell verbotenfür einige Produkte sind Mikrowellen verboten, Demeter untersagt ESL-Milch und die Gärunterbrechung (Teiglinge) bei Brot, nicht aber bei Brötchen. Fertig gebackenes darf nicht gefrostet werden.
Anthropogene Nanopartikel keine spezielle Regelung für allgemein in Lebensmitteln zugelassene Stoffedurch menschliches Zutun hergestellte Nanopartikel sind in jedweder Form verboten, der Nanobereich ist definiert für ca. 1-300nm
Verpackung keine spezielle Regelung für allgemein bei Lebensmitteln zugelassene PackmittelVerbandsempfehlung für möglichst nachhaltige Verpackungslösungen
mit freundlicher Genehmigung von echt-bio.de
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Stand der Daten 01/2013

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